Dauergrabpflege

Dauergrabpflege ist ein Angebot für die langjährige Betreuung einer bereits bestehenden oder zukünftigen Grabstelle durch uns.

Die Pflegekosten richten sich nach der Laufzeit des Vertrages und dem gewünschten Leistungsumfang. Sie werden bei Vertragsabschluss in einer Summe bezahlt. Die FGG Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG legt das eingezahlte Kapital sicher an, bezahlt jährlich uns als Friedhofsgärtner und kontrolliert regelmäßig die von uns erbrachten Leistungen.

Ein Treuhandvertrag zur Dauergrabpflege bietet folgende Vorteile:

  • individueller Leistungsumfang
  • regelmäßige Überprüfungen der Pflegeleistungen
  • einmaliger Vertragsabschluss
  • automatische Regelung der Friedhofsgärtner-Nachfolge bei Betriebsaufgabe
  • sichere Anlage des Geldes nach festen Kriterien
  • der auf den Dauergrabpflege-Vertrag eingezahlte Betrag wird als Zweckvermögen gemäß §1 Abs. 1 Nr. 5 KStG geführt und ist Schonvermögen i.S.v. SGB XII